Zzprov 00003: ; Ein schön new Lied von dem erschröcklichen Mord von zwey Jungen zu Lützelflut

Aus Cinquecentine.de
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Weitere Druckausgaben:


keine weiteren eigenständigen Ausgaben bekannt


Zum Abdruck des Lieds in der Predigtsammlung "Catechismi Predigt" von Heinrich Roth s. unter "Rezeption"

VD 16-Nr.: Zzprov 00003

Kurztitel: Ein schön new Lied von dem erschröcklichen Mord von zwey Jungen zu Lützelflut

Druckort: -

Erscheinungsjahr: 1570



VD16-Link

-


Autor:

unbekannt



Titel:

Ein schön new Lied, von dem erschröcklichen vnd grausamen Mord, von zweyen jungen, welche jren leiblichen Vatter ermördet haben, geschehen im Vchtland zu Lützelflut, im 1569 Jar, den dritten Tag May : Im Thon, Es wohnet lieb bey liebe etc.

nach: Opac Berlin SB: 23 in: Yd 7830 (Kriegsverlust)


Drucker:

unbekannt


Druckort

unbekannt


Format, Umfang:

8°; 4 Bl. (nach Opac Berlin SB: 23 in: Yd 7830)


Standort(e) im VD16:

-


weitere Standorte:

-


Illustrationen:

?



Inhalt:

Zeitungslied über einen Fall von Vatermord, der sich 1569 in Lützelfluh bei Bern zugetragen hat.

Das Mordopfer hieß Lorenz Kopfferschmid, war 70 Jahre alt und galt als sehr ehrsam. Er hatte zwei Söhne, die ihm Geld stahlen. Als er sie zur Rede stellte, leugneten sie. Der ältere Sohn war 20 Jahre alt. Als Vater ihn allein noch einmal daraufhin ansprach, sicherte der Sohn zu, ihm das gestohlene Geld zu zeigen, und führte den Vater auf langen Wegen durch den Wald. An einer einsamen Stelle warf er ihm jedoch einen Strick um den Hals. Der Vater versuchte, sich mit einem Messer zu befreien, aber der Sohn entriss ihm das Messer, wodurch er ihn an der Hand verletzte, und schleifte ihn zu einer Eiche, wo er ihn an einem Ast aufhängte. Aber das Blut an dem Strick erweckte bei den Leuten Verdacht. Man holte einen Richter aus Bern, der die beiden Söhne gefangen setzen ließ. Der jüngere Sohn war wohl an dem Mord unschuldig, wurde aber wegen des Diebstahls mit dem Schwert hingerichtet. Der ältere Sohn wurde gefoltert, aufs Rad gebunden, gehenkt und mit Fackeln verbrannt.


Historischer Kontext:

Von dem Mordfall berichtet auch Heinrich Bullinger in einem Brief vom 13. Mai 1569. Er gibt an, die Hinrichtung sei am 3. Mai erfolgt. (Heinrich Bullinger: Die Korrespondenz mit den Graubündnern, hrsg. v. Traugott Schiess, Bd. III. Basel 1904-06, (ND 1968), S. 154, Nr. 160.)

Eine weitere Erzählung zu diesem Fall stammt von Sigismund Schwabe: Parricidium, Görlitz 1572 (VD 16: S 4541), später noch einmal abgedruckt in dem Sammelwerk "Spiegel des menschlichen Lebens", 1587 (VD 16: S 4548) und 1588 (VD 16: S 4549).


Rezeption

Das Lied wurde in der Predigtsammlung "Catechismi Predigt" von Heinrich Roth (Bd. 2, Eisleben 1573) als Negativexempel in der Predigt über die Pflichten der Kinder noch einmal abgedruckt (auf Bl. 727r-728v).

Link zum Text des Liedes: s. Anhang zu R 3240


Literatur:

Eberhard Nehlsen: Berliner Liedflugschriften (BLF). Baden-Baden 2008, Nr. 811.

Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 178f.

Hans Rudolf Lavater-Briner: Der Vatermord von Lützelflüh 1569: Eine „grusame greweliche unerhörte mißthat“ im Spiegel der zeitgenössischen Medien, in: Burgdorfer Jahrbuch 2019, S. 11-32